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Stärkende Einflüsse

Interne Prozesse

Complianceanforderungen

Wir verfolgen dabei vier Prüfmechanismen:

  1. Selbstkontrolle aller Mitarbeiter*innen
  2. Kontrolle und Steuerung Compliance-Organisation
  3. regelmäßige Prüfung interne Revision
  4. unabhängige Prüfung externe Auditor*innen (Aufsichtsrat, genossenschaftlicher Prüfverband, BaFin)

Die GLS Bank hat entsprechend der in Deutschland geltenden Regelungen eine Compliance-Organisation aufgebaut. Grundlage ist § 25a Absatz 1 Satz 3 KWG und AT 4.4.2 (Textziffer 1) MaRisk. Ziel ist es, die Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, entgegenzuwirken und zu einer verbesserten Kontrolle und Steuerung beizutragen.

Welche Zielkonflikte bestehen

Es ist gar nicht so einfach, einen hohen Standard an Compliance und gleichzeitig eine werteorientierte Vertrauenskultur zu leben. Das eine erfordert stete Überwachung, strenge Dokumentation und Überprüfung. Auf der anderen Seite wollen wir die Autonomie unserer Mitarbeiter*innen stärken und ihnen vielschichtige Freiheitsgrade zur Entfaltung bieten. Daher müssen wir genau hinsehen und beide Ansprüche miteinander verbinden.

GRI-Verweise:

→ GRI 102-16
→ GRI 102-17
→ GRI 102-22
→ GRI 102-23
→ GRI 102-24
→ GRI 205-1
→ GRI 205-2
→ GRI 205-3
→ GRI 418-1
→ GRI 419-1

GWÖ-Verweise:

→ GWÖ E2.4